ENERGIEAUSWEIS – das Gütesiegel für Immobilien
Seit dem 01.01.2009 gilt die Energieausweispflicht für alle Wohngebäude. Eigentümer, die ihr Haus verkaufen oder neu vermieten, müssen dem Käufer oder Mieter ohne dessen Aufforderung hin einen Energieausweis vorlegen. Es gibt den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Ausweis. Der Gesetzgeber schreibt durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) vor welcher Ausweis für das jeweilige Gebäude erstellt werden muss:

 

Bedarfsausweis für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen (Bauantrag vor dem 01.11.1977, nicht modernisiert) Hierfür werden die Gebäudehülle, die verwendeten Baumaterialien sowie die Heizungsanlage betrachtet und daraus der Energiebedarf und der Wärmeverlust des Gebäudes berechnet. Das Ergebnis ist ein objektives Bild der energetischen Qualität des Gebäudes. Die Ergebnisse der Berechnung können als Grundlage für die Antragstellung für verschiedene Förderprogramme verwendet werden.

Verbrauchsausweis für alle anderen Wohngebäude und bestehende Nichtwohngebäude > 500m² Nutzfläche sowie die oben genannten, die entsprechend den Vorgaben aus der Wärmeschutzverordnung (11.08.1977) modernisiert wurden. Hierfür wird auf der Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre der Energieverbrauchskennwert pro Quadratmeter ermittelt. Da der gemessene Verbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt, ist das Ergebnis nur bedingt aussagekräftig. Schwachstellen des Gebäudes sind nicht zu ermitteln.